Geschäftsbedingungen
bei Reservierung von Hotelzimmer
1. Vertrag
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und schriftlich zugesagt ist
2. Vertragsabschluss
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
3. Zimmer
Reservierte Zimmer stehen dem Gast von 14.00 Uhr (Anreisetag) bis 11.00 Uhr (Abreisetag) zur Verfügung.
4. Nichtinanspruchnahme
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Hotelier ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei:
Übernachtung 10 %
Übernachtung mit Frühstück 20 %
Übernachtung mit Halbpension 30 %
5. Küchenleistungen
Berechnung von bestellten Küchenleistungen bei geschlossenen Veranstaltungen, im Hotelrestaurant und bei Lieferungen außer Haus:
Der Veranstalter (Gastgeber und Beauftragter) teilt die Personenzahl spätestens am Vortag der Veranstaltung mit. Sie ist verbindlich für die Vorbereitung, die zu erbringende Küchenleistung und deren Inrechnungsstellung.
6. Nicht in Anspruch genommene Zimmer
Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer immer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
7. Stornierung
Eine Stornierung erbitten wir in schriftlicher Form. Bei Nichtanreise oder im Fall einer Stornierung berechnen wir 90% des Zimmerpreises falls das von Ihnen gebuchte Zimmer nicht anderweitig vermietet werden kann.
Der Abschluß einer Reiserückstrittsversicherung wird empfohlen, da diese nicht im Preis enthalten ist. Wir empfehlen die ELVIA Hotel-Stornoversicherung oder ELVIA Hotel-Stornoversicherung inkl. Kranken-Rücktransport. Sie können diese hier online abschließen.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Norden.







